Schnittstellenbeschreibung

Hier finden Sie die seit dem 01.08.2016 notwendigen Informationen zur Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen aufgrund der Neuregelung im Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG).

Die genauen Gesetzestexte der Version 23.01.2016 finden Sie zur Eigeninformation hier:

Gesetz zur Auswahl und zum Anschluss von Telekommunikationsendgeräten

Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG) Stand 23.01.2016 _ 106

 

Alle Details zu den Schnittstellenbeschreibungen finden Sie auf der Seite:

http://www.internet-cottbus.de/schnittstellenbeschreibung/

  • Bandbreitentest

    Den im Rahmen der Tranzparenzverordnung vorgeschriebenen Bandbreitentest erreichen Sie unter:

    Bitte beachten Sie nachfolgende Anwendungshinweise: Tests über WLAN, Powerline oder mit älterer bzw. ungeigneter Soft- und Hardware führen unter Umständen zu abweichenden Ergebnissen. Bitte testen Sie per Kabel direkt am Netzabschlusspunkt.

  • Unsere Adresse

    Funk und Technik Forst
    Sorauer Str. 17- 25
    03149 / Forst (Lausitz)

    03562 / 95900

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    Dienstag 09 -12 Uhr 13 – 18 Uhr
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    Donnerstag 09 – 12 Uhr 13 – 17 Uhr
    Freitag 09 – 12 Uhr 13 – 14 Uhr